Wildtierkriminalität melden

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Wildtierkriminalität ist eine der größten Bedrohungen für Greifvögel in Österreich. Besonders seltene und streng geschützte Arten sind stark von den Auswirkungen illegaler Verfolgung betroffen. Wenn Sie ein totes oder verletztes Wildtier, einen verdächtigen Köder oder eine Falle finden und eine Straftat vermuten, melden Sie dies bitte.

Was sind potentielle Verfolgungsfälle?

  • Tote Greifvögel und andere Beutegreifer ohne erkennbare andere Todesursache (bzw. abseits von Gefahrenquellen) sind als potenzielle Opfer einzustufen, insbesondere mehrere Kadaver mit räumlichem Zusammenhang.

  • Potenzielle Giftköder: Präparierte Eier, Fleischteile, Kadaverreste, violettes oder andersfarbiges Granulat/Pulver. Achtung! Dieses Gift ist auch für den Menschen potenziell tödlich!

  • Auch für verletzte Greifvögel und andere Tiere gilt: Werden Sie abseits von typischen Gefahrenquellen (Straßen, Bahnstrecken, Leitungen etc.) gefunden und ist keine plausible Verletzungsursache erkennbar, besteht Verdacht auf Wildtierkriminalität.

  • Illegale Fallen: bspw. Totschlagfallen; viele Fallentypen aber schwer von legalen Fallen zu unterscheiden. Lebendköder sind fast ausnahmslos illegal. Im Verdachtsfall BirdLife für eine Einschätzung kontaktieren.

  • Schussmarken: Typische Verletzungen des Gefieders von Vögeln, die durch Beschuss (meist mit Schrotmunition) entstehen. Wie Sie Schussmarken richtig erkennen und melden können, erfahren Sie hier.

Abschuss: Geschossene Vögel weisen immer wieder charakteristische Gefiederverletzungen auf, ansonsten ist der Abschuss aber schwer zu erkennen. In vielen Fällen gibt erst eine Röntgenaufnahme Klarheit, ob Munition im Vogelkörper ist.
Beschuss: Immer wieder kann man lebende Vögel beobachten, die Spuren von Beschuss am Gefieder zeigen. Wie solche Schussmarken von natürlicher Mauser zu unterscheiden sind, ist hier detailliert beschrieben.
Giftköder: Als Giftköder werden oft Kadaver oder Fleischteile präpariert. In manchen Fällen ist die typische Warnfarbe der verwendeten Gifte (Carbofuran-Granulat im Kreis) auch am Köder gut zu sehen, das hängt aber von der verwendeten Menge und der Liegedauer ab.
Giftköder: Auch größere Mengen toter Insekten an einem Kadaver sind ein guter Hinweis auf Gifteinsatz. Die Verwendung dieser jungen Katze als Giftköder kann schon vor der Laboruntersuchung mit hoher Sicherheit festgestellt werden, da massenhaft Runzelige Aaskäfer darauf verendet sind.

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Fotogalerie: Fallfotos

Was tun im Verdachtsfall?

  • Nichts berühren, nichts verändern: Fallen, Köder und tote Tiere sind wichtige Beweismittel. Gift kann auch bei Berührung Schaden anrichten.

  • Verletzte Tiere: Benötigen sofortige tierärztliche Versorgung. Wir versuchen nach Möglichkeit zu vermitteln, können aber verletzte Tiere nicht selbst übernehmen. Im Notfall kontaktieren Sie bitte, falls Ihnen bekannt, eine Tierarztpraxis mit Wildtier-Kompetenz oder eine Wildtierstation. Vorrangig ist die Versorgung, die Ursache sollte dabei aber so gut wie möglich dokumentiert werden (Befunde, Röntgenbilder).

  • Fotos/Videos/Notizen: Machen Sie Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven, egal ob die Beweislage eindeutig ist oder nur ein Verdacht besteht. Die genauen Koordinaten des Fundortes und der Fundzeitpunkt sind wichtige Informationen.

  • BirdLife und/oder Polizei verständigen. Melden Sie sich im Verdachtsfall gerne für eine Fachmeinung bei uns. Bei erhärtetem Verdacht ist eine polizeiliche Anzeige wichtig, die über Sie oder auch anonym über uns an die zuständige Umweltgruppe des LKA oder ein umweltkundiges Organ erfolgen sollte.

Wie BirdLife helfen kann

Unterstützung bei Fund:
  • Einschätzung durch unsere Expert:innen

  • Anleitung zum richtigen Vorgehen

  • Kontaktaufnahme mit Polizei/LKA

Unterstützung am Tatort:
  • Begutachtung des Tatorts und der Beweismittel

  • Nachsuche bei Bedarf, ggf. mit Suchhunden

  • Hilfe bei der Beweissicherung

Unterstützung der Behörden:
  • Organisation von Transport und Untersuchung toter Tiere

  • Vermittlung von (Gift-)Spürhunden für Objektdurchsuchungen

  • Detaillierte Sachverhaltsdarstellung

  • Ornithologische Expertise im Ermittlungsverfahren

  • Beauftragung von Gutachten

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