Unterstützendes Mitglied
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Ihre Mitgliedschaft verlängert sich automatisch. Zu Jahresanfang wird der Mitgliedsbeitrag entweder direkt von Ihrem Konto abgebucht (bei Zahlung mittels Einzug) oder ein Erlagschein per Post zugestellt (bei Zahlung mittels Erlagschein).
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Dazu reicht eine kurze, schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Post.
Wenn Ihre angegebene Adresse in Kärnten, Vorarlberg oder der Steiermark liegt, genießen Sie auch die Mitgliedschaft in unserem jeweiligen Zweigverein des Bundeslandes. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an.
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