Rote Liste und Ampelliste
Die Einstufungen österreichischer Brutvogelarten in die beiden Listen sind in vielerlei Hinsicht vergleichbar, es gibt aber auch wichtige Unterschiede.
Rote Liste und Ampelliste
Der Erhaltungszustand und die Gefährdungssituation der Brutvögel Österreichs wird über die Rote Liste in ihrer 5. Fassung und über die Liste für den Vogelschutz prioritärer Arten (so genannte „Ampelliste“) in ihrer 1. Fassung beurteilt. Nachfolgend ist dargestellt, warum es nicht zuletzt aus praktischen naturschutzfachlichen Gründen zwei Listen braucht.
Rote Liste Österreich
Die Rote Liste bewertet „nur“ das Aussterberisiko einer Vogelart und basiert auf den IUCN-Kategorien (International Union for conservation of Nature). 212 regelmäßig in Österreich brütende Arten wurden bewertet. Davon wurden 66 Arten (31%) in eine der Gefährdungskategorien aufgenommen: 14 Arten (inkl. einer Unterart des Blaukehlchens) gelten als „vom Aussterben bedroht“, 23 (inkl. einer Unterart des Blaukehlchens) als „stark gefährdet“ und 28 als „gefährdet“. Weitere 36 Arten wurden als „potenziell gefährdet“ eingestuft, während 110 Arten (52%) als „nicht gefährdet“ bewertet wurden.
Liste der Vögel mit prioritärem Schutzbedarf (Ampelliste)
Die Ampelliste der „erhaltungsrelevanten Brutvögel“ basiert auf Kriterien, die ursprünglich in Großbritannien und Irland entwickelt wurden. Hierbei wurden 27 Arten (inkl. beider Unterarten des Blaukehlchens) in die Kategorie „rot“ aufgenommen. Diese Arten sind global oder europaweit bedroht oder zeigen große historische bzw. kurzfristige Bestandsrückgänge und haben höchste Priorität für den Vogelschutz – es besteht ein akuter Handlungsbedarf. Weitere 76 Brutvögel wurden in die „gelbe“ Kategorie eingestuft, was sie zu Prioritäten für fortwährende Schutzmaßnahmen macht. 109 Arten fallen in die „grüne“ Kategorie und sind (noch) nicht von unmittelbarer Schutzrelevanz.
Warum es zwei Listen braucht
Die Einstufungen österreichischer Brutvogelarten in die beiden Listen (Rote Liste, Liste der Vögel mit prioritärem Schutzbedarf/Ampelliste) sind in vielerlei Hinsicht vergleichbar, es gibt aber auch wichtige Unterschiede. So müssten etwa nach der Roten Liste in Österreich von Natur aus seltene Arten, welche etwa hier ihr Artenareal erreichen (z. B. Sturmmöwe) oder gerade einwandern (z. B. Mittelmeermöwe), besonders geschützt werden. Insbesondere ist bei einer Reihe von Arten, die in den letzten Jahren starke Bestandsrückgänge durchgemacht haben, aber immer noch relativ weit verbreitet sind (und daher in der Roten Liste noch in keiner sehr hohen Gefährdungskategorie aufscheinen), unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, weshalb sie in die Ampelliste als prioritär aufzunehmen waren, z. B. Rebhuhn, Kiebitz, Turteltaube, Braun- und Schwarzkehlchen. So kann verhindert werden, dass Populationen unter kritische Werte schrumpfen, wo sie dann nicht mehr oder nur mit sehr großem Aufwand erhalten werden können.