Naturschutzpolitik

Kritik an Verordung zum Singvogelfang in OÖ

Dr. Susanne Schreiner10.06.2026
Der Fichtenkreuzschnabel leidet unter der Praxis des Singvogelfangs.
© Heinz Holland

Wien, Linz, 10.06.2026 - Der Österreichische Tierschutzverein und BirdLife Österreich kritisieren die geplante Verlängerung des Singvogelfangs im Salzkammergut und fordern vom Land Oberösterreich die überfällige Anwendung zeitgemäßer Artenschutz- und Tierschutzstandards. Die Behauptung der Behörde, der Brauch von 500 Personen sei aufgrund stabil bleibender Vogelbestände vertretbar, ignoriert insbesondere das massive Leid der Wildvögel durch Fang, Transport und monatelange Käfighaltung.

Die Behörde argumentiert, die Bestände der betroffenen Arten – Stieglitz, Gimpel, Erlenzeisig und Fichtenkreuzschnabel – seien durch die monatelange Gefangenschaft der Vögel nicht gefährdet. Zudem sei der Singvogelfang gesellschaftlich tief verankert und ein Symbol für regionale Identität und Gemeinschaft.

Neue Verordnung ignoriert Tierleid komplett

Nach Ansicht des Österreichischen Tierschutzvereins werden in der neuen Verordnung alle zentralen Aspekte des Tierwohls völlig ausgeblendet. Dazu zählen Stress und Panikreaktionen beim Fang, Belastungen durch Transport, Verhaltensstörungen infolge der Gefangenschaft sowie die Einschränkung natürlicher Verhaltensweisen während der monatelangen Käfighaltung.

„Die Argumentation, der Singvogelfang sei unproblematisch, solange die Bestände stabil bleiben, ist völlig unverständlich. Sie ignoriert das individuelle Leid und das grundlegende Recht dieser Wildtiere auf ein Leben in Freiheit“, kritisiert Alfons Hargaßner, Geschäftsführer des Österreichischen Tierschutzvereins.

Gewagte Behauptung in der Verordnung

Laut der Behörde würden Änderungen am traditionellen Singvogelfang das eingetragene immaterielle UNESCO Kulturerbe beeinträchtigen. Deshalb hält sie die bestehende Ausnahmeregelung für rechtlich notwendig. Die bemerkenswerte Begründung: Sie diene nicht nur dem Erhalt einer lokalen Tradition, sondern dem Schutz des immateriellen Kulturerbes selbst. (siehe S.15) Die UNESCO wiederum hat den Singvogelfang trotz der Tierschutzbedenken in ihre Liste aufgenommen, weil die Praxis behördlich nicht verboten ist – eine perfekte Argumentation, die sich im Kreis dreht.

Muskeltraining im Käfig?

Besonders kritisch bewerten beide Organisationen die fachliche Begründung der Behörde. Darin wird argumentiert, dass die zeitweise Haltung der Vögel in Volieren sogar positive Auswirkungen auf die Populationen haben könne. Genannt werden unter anderem Muskeltraining durch die Käfighaltung sowie Schutz vor Kälte, Fressfeinden und Nahrungsmangel. (siehe S. 4)

Neue Verordnung soll umstrittene Praxis absichern

Der Österreichische Tierschutzverein und BirdLife Österreich sehen in der geplanten Novelle der Oö. Artenschutzverordnung vor allem den Versuch, den traditionellen Singvogelfang langfristig rechtlich abzusichern und künftige Bewilligungsverfahren weniger angreifbar zu machen. Die Bewilligung für den Vogelfang soll in Zukunft bis zu sechs Jahre gültig sein und muss in der Zwischenzeit nicht an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

„Dass Ausnahmen von der Vogelschutzrichtlinie für viele Jahre im Voraus genehmigt werden können – unabhängig davon, ob sich die Bestände in dieser Zeit verschlechtern oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen – ist artenschutzrechtlich untragbar“, kritisiert Johannes Hohenegger, Experte für Naturschutzrecht bei BirdLife Österreich.

Drei Forderungen an das Land Oberösterreich

Beide Organisationen fordern eine umfassende Neubewertung der geplanten Verordnung auf Basis aktueller wissenschaftlicher und tierschutzrechtlicher Standards. Zudem müsse neben den Populationszahlen auch das Wohl der betroffenen Tiere stärker berücksichtigt werden. Tradition allein dürfe im 21. Jahrhundert kein unantastbares Argument mehr sein, um Tierleid und den Fang von Wildtieren zu rechtfertigen.

Lokale Ausnahmeregelung statt Tierschutzrecht

Die Organisationen verweisen außerdem darauf, dass der Singvogelfang nur aufgrund einer lokalen Ausnahmeregelung zulässig sei und sehen einen klaren Konflikt mit den Grundsätzen des österreichischen Tierschutzrechts sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie.

Appell an Oberösterreichische Landesregierung

Der Österreichische Tierschutzverein ruft alle Tierfreundinnen und Tierfreunde dazu auf, sich mit einer E-Mail an Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer gegen den Singvogelfang und die geplante Novelle der Oberösterreichischen Artenschutzverordnung auszusprechen. Jede Nachricht macht deutlich, dass Wildvögel in die Natur gehören und Tierleid keinen Platz im Namen der Tradition haben darf.

Textauszuge - Novelle zur Oö. Artenschutzverordnung:

(S. 4) Aufgrund der gemäß § 11 Z 9 normierten Volierenhaltung ist ein Muskulaturtraining bei den Singvogelarten sichergestellt und trägt diese

befristete Haltung, genauso wie die damit verbundene günstige Versorgung mit Futtermitteln, zur Verringerung der natürlichen Mortalität (Nahrungsmangel, Prädation, Kälteeinbrüche, etc.) bis zur Freilassung der Singvögel im Frühjahr bei.

(S.15) Selbst die Abänderungen einzelner Teilelemente des Singvogelfangs im Salzkammergut würden der authentischen Ausübung dieses immateriellen Kulturerbes entgegenstehen und damit wiederum keine Lösung bieten die spezifische Situation auch ohne Ausnahmeregelung zu regeln, schließlich sich Österreich rechtlich zum Schutz immateriellen Kulturerbes verpflichtet hat und dahingehend eben eine Regelungsnotwendigkeit im Sinne der unionsgerichtlichen Auslegung besteht und damit auch mehr als ein vielfach angeführter „reiner Traditionserhalt“ gegeben ist.

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