PRESSEAUSSENDUNG
Wien, 4. November 2026 - Das Landesgericht Ried im Innkreis hat heute den 33-jährigen Jäger, dem die Staatsanwaltschaft den Fang eines streng geschützten Rotmilans mit einer Schlagnetzfalle zur Last gelegt hatte, vom Vorwurf der Tierquälerei (§ 222 StGB) freigesprochen. Das Gericht war der Ansicht, dass er dem Vogel nicht vorsätzlich Qualen zugefügt hat.
Anfang März dieses Jahres war in St. Florian am Inn, Bezirk Schärding, ein Rotmilan in einer mit einem Hasenkadaver beköderten Schlagnetzfalle entdeckt worden. Ein beeidetes Naturwacheorgan befreite den Vogel und nahm ihn in Obhut; er sollte nach seiner Erholung wieder in die Freiheit entlassen werden, verstarb jedoch. Da das Fangen, Verletzen und Töten von Greifvögeln gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie und österreichischem Naturschutzrecht verboten ist, erstattete BirdLife Österreich daraufhin Anzeige. Die Ermittlungen der Polizei führten zu dem angeklagten und nun freigesprochenen Jäger.
In der heutigen Verhandlung wurde dem Angeklagten vorgeworfen, durch das Aufstellen der beköderten Schlagnetzfalle dem darin gefangenen Rotmilan unnötige Qualen zugefügt zu haben: Bis zu seiner Befreiung sei das Tier einem anhaltenden Stress- und Angstzustand ausgesetzt gewesen. Die Verteidigung argumentierte, der Mann habe keine Vögel, sondern Marder fangen wollen – ein Vorbringen, dem das Gericht folgte.
In einem rechtskräftig entschiedenen Fall im Bezirk Ried (LVwG OÖ, Erkenntnisse vom 21.02.2023 (GZ LVwG-500695/6/KLe/GSc) und vom 30.10.2023 (GZ LVwG- 552695/6/KLe/GSc)) wurde ein Jagdleiter, der eine vergleichbare, mit Hasenteilen beköderte Schlagnetzfalle ausgelegt hatte, dafür bestraft und verlor die Jagdkarte sowie seine Bestellung als Jagdhüter – das Landesverwaltungsgericht bestätigte die tierquälerische Wirkung genau dieser Fallenverwendung.
Die Beurteilung im aktuellen Verfahren wich davon allerdings deutlich ab: Dem Gerichtssachverständigen zufolge ist die Falle für den Marderfang ungeeignet, da sich Marder in kürzester Zeit aus dem Netz herausbeißen können, aber nicht grundsätzlichverboten. Nach Ansicht des oberösterreichischen Landesjagdverbands hingegen ist der Fallentyp sowohl erlaubt als auch bedingt für Marder geeignet.
„Dass sich offenbar nicht einmal Jagdfachleute einig sind, ob der Einsatz eines solchen Schlagnetzes geboten und weidgerecht ist, zeigt ein Vakuum im oberösterreichischen Jagdgesetz auf, das dringend behoben gehört. Schlussendlich ist der junge Jäger wegen einer Fallenverwendung vor Gericht gestanden, die vom Landesjagdverband als gesetzeskonform und geeignet dargestellt wird. Entsprechend nachvollziehbar ist der Freispruch“, so Johannes Hohenegger, Experte für Wildtierkriminalität bei BirdLife. „Allerdings hat auch der Gerichtssachverständige im Verfahren betont, dass Teile der Fallengesetzgebung nicht mehr zeitgemäß sind oder den Standards einer tierschonenden, weidgerechten Jagd entsprechen.“
Der oberösterreichische Landtag stimmt demnächst über eine Novelle des Jagdgesetzes ab. BirdLife hat dazu eine Stellungnahme eingebracht und fordert – wie auch schon in der Vergangenheit – eine unmissverständliche Festlegung der erlaubten Fallen unter der Berücksichtigung moderner Standards.
„Es ist im Sinne der Jägerschaft wie des Naturschutzes, klare Regeln zu haben, die Tierleid und Artenschutzvergehen möglichst vermeiden. Die Verantwortung dafür liegt aber beim Gesetzgeber und kann nicht an einzelne Jäger:innen oder die Ermittlungsbehörden abgeschoben werden“, so Hohenegger abschließend.
Hintergrund: Der Rotmilan in Österreich
Der Rotmilan (Milvus milvus) ist ein etwa bussardgroßer Greifvogel mit auffällig gegabeltem Schwanz. Als Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie ist er streng geschützt, jedes Fangen, Verletzen und Töten ist verboten. Sein Verbreitungsgebiet beschränkt sich fast ausschließlich auf Europa. In Oberösterreich beläuft sich der Bestand auf etwa 80-120 Paare, vor 20 Jahren war er als Brutvogel noch ausgestorben. Nur durch konsequenten Schutz und das Zurückdrängen von Giftködern konnte der majestätische Greifvogel wieder zurückkehren. Als Aasfresser ist er nämlich besonders von illegalen Vergiftungen betroffen und wird auch immer wieder in Fallen gefangen.
Meldemöglichkeiten
Für eine lückenlose Aufklärung sind Hinweise aus der Bevölkerung essenziell. Wer verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit Wildtierkriminalität macht oder Hinweise auf illegale Tötung geschützter Arten hat, wird gebeten, sich zu melden. Jede Information kann helfen, die Täter:innen zur Rechenschaft zu ziehen.
BirdCrime-Hotline: +43 660 869 2327
E-Mail: meldung@wildlifecrime.at
Anonyme Meldeplattform: https://c07.aygonet.org/anonyme-meldeplattform-fuer-wildtierkriminalitaet/
Grenzüberschreitendes EU-LIFE-Projekt „wildLIFEcrime“
Im Rahmen des EU-geförderten wildLIFEcrime-Projekts (LIFE22-GIE-DE-wildLIFEcrime) arbeiten 13 Organisationen aus Österreich und Deutschland an der Reduktion der Wildtierkriminalität. Eine Koalition aus Naturschutzverbänden, Polizei, Universitäten, Behörden und Veterinärmedizinern setzt sich für den besseren Schutz gefährdeter Arten ein, wodurch dieses Projekt bis 2028 dazu beitragen soll, die Wildtierkriminalität in Deutschland und Österreich zu reduzieren.
Weiterführende Links: https://wildlifecrime.info/projekt/
https://www.birdlife.at/birdcrime/
https://www.wwf.at/das-schuetzen-wir/bedrohte-arten/wildtierkriminalitaet/


Rückfragehinweis
Dr. Susanne Schreiner, Pressesprecherin BirdLife Österreich 1150 Wien, Diefenbachgasse 35/1/6 Mobil: +43 (0) 699 181 555 65 susanne.schreiner@birdlife.at
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